Kein typischer Fall von sexuellem Kindesmissbrauch
Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 23-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten und drei Wochen auf Bewährung verurteilt.
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Von einer Geldbuße oder anderen Bewährungsauflagen wurde abgesehen. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass der Angeklagte auch so schon genug bestraft sei (Symbolfoto). Foto: Ina Fassbender
Dass es sich um keinen typischen Fall von sexuellem Kindesmissbrauch handelte, darin waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Auch Staatsanwalt Martin Fleiner ging in der Anklageschrift von "einvernehmlichem Verkehr" ...