Account/Login

Kein Zwang zur Freiheit

Christian Rath
  • Do, 28. November 2013
    Kommentare

Der Gerichtshof für Menschenrechte prüft das französische Burka-Verbot.

Immer mehr Staaten verbieten die Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit. Frankreich hat damit begonnen, Belgien ist gefolgt und im Schweizer Kanton Tessin sprachen sich im September 65 Prozent der Bürger für ein Verhüllungsverbot aus. Gestern prüfte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das französische Gesetz – und wird es hoffentlich beanstanden.

Seit 2011 ist es in Frankreich untersagt, in der Öffentlichkeit Kleidungsstücke zu tragen, die das Gesicht verhüllen. Gemeint sind damit zum Beispiel die in Afghanistan üblichen Burkas, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel