Am Montag beim Ladendiebstahl erwischt, am Dienstag schon verurteilt – schneller geht nicht. In einem beschleunigten Verfahren hat das Amtsgericht Bad Säckingen einen Tatverdächtigen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Mann hatte am Montagnachmittag in einem Drogeriemarkt in Bad Säckingen eine hochwertige Parfumflasche gestohlen. Die sofortige Hinzuziehung der Polizei brachte ihm eine Nacht in Sicherungsverwahrung ein. Das Amtsgericht befand vorab, dass zur Schonung der Ressourcen der Justiz sofort verhandelt werden soll. Und so erging durch ein sogenanntes ...