Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Keine Aufenthaltserlaubnis für Nigerianer nach Täuschung

BZ-Plus Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der 41-jährige Nigerianer Christian E. ausreisen muss. Er hatte die Behörden über seine Identität getäuscht. Das Urteil soll auch abschreckend wirken.  

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Weil er die Behörden in Baden-Württemberg über seine Identität getäuscht hat, bekommt ein Mann aus Nigeria keine Aufenthaltserlaubnis. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden (Az.: 1 C 16.17). Die fünf Richter des Ersten Senats hoben damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim von April 2017 auf, der noch zugunsten des 41-jährigen Christian E. entschieden hatte.

Für die Leipziger Bundesrichter war entscheidend, dass mit diesem Urteil verhindert werden soll, dass sich andere Ausländer an dem Fall von E. orientieren und annehmen könnten, dass sich Identitätstäuschungen lohnen könnten und man als Ausländer so schneller an Aufenthaltstitel kommt. Juristisch wird dies als generalpräventives ...

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