Keine Chance auf Bewährung

56-Jährige wird wegen Einsatzes gestohlener Geldkarten zu zwei Jahren, drei Monaten verurteilt.  

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. Zwei Jahre und drei Monate Freiheitsentzug lautet das Urteil, mit dem das Schöffengericht am Montag die Taten einer 56-jährigen Frau bestraft hat. Schuldig gesprochen wurde sie, in fünf Fällen mit zuvor gestohlenen Geldkarten Summen von bis zu 1100 Euro, insgesamt 4350 Euro, an Geldautomaten gezogen zu haben sowie in einem Fall wegen versuchten Diebstahls. Die Anklagen wegen Diebstahls der Geldbeutel wurden fallen gelassen.

Zwischen März und Juli 2020 waren überwiegend älteren Menschen bei Einkäufen in Discount-Märkten ihre Geldbeutel entwendet worden. Offensichtlich waren die Märkte gezielt ausgesucht worden, weil die Verkaufsräume nicht videoüberwacht werden. Nur wenige Minuten ...

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