Hermann Lüdeking hat seine Eltern nie kennengelernt, denn die Nazis verschleppten ihn aus dem besetzten Polen. Dafür verlangt er Entschädigung – doch ein Gericht lehnte das nun ab.
Wer als Kind in ein Lebensborn-Heim der Nazis verschleppt wurde, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Fall des 84-jährigen Hermann Lüdeking wurde jetzt rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Donnerstag ...