Ein heute 84-Jähriger wurde als Kind von den Nazis verschleppt und klagte gegen die Bundesrepublik.
FREIBURG/MÜNSTER. Wer als Kind in ein Lebensborn-Heim der Nazis verschleppt wurde, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Fall des 84-jährigen Hermann Lüdeking wurde jetzt rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) ...