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Keine Entschädigung für NS-Opfer

Dominik Bloedner
  • Do, 11. April 2019
    Südwest

Ein heute 84-Jähriger wurde als Kind von den Nazis verschleppt und klagte gegen die Bundesrepublik.

Lüdeking 2014 bei einem Besuch in Freiburg, wo er über sein Schicksal sprach  | Foto: INgo Schneider
Lüdeking 2014 bei einem Besuch in Freiburg, wo er über sein Schicksal sprach Foto: INgo Schneider
FREIBURG/MÜNSTER. Wer als Kind in ein Lebensborn-Heim der Nazis verschleppt wurde, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Fall des 84-jährigen Hermann Lüdeking wurde jetzt rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) ...

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