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Der Gerichtshof für Menschenrechte Foto: dpa
STRASSBURG. Die Nachfahren der Opfer eines Massakers der Waffen-SS in Griechenland können in Deutschland keine Entschädigung einklagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies jetzt eine Beschwerde des Griechen Argyris ...