Keine freie Wahl des Arbeitsplatzes

Übergangsregelung: Die Erweiterung der Europäischen Union hat nicht automatisch Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt zur Folge.  

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FREIBURG. Europa wird größer, aber nicht grenzenlos: Auch nach der EU-Osterweiterung am 1. Mai bleibt die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt weit gehend eingeschränkt. Zumindest in Deutschland und Österreich, den direkten Anrainern der neuen Mitgliedstaaten Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn.

Aus den zehn Beitrittsländern - außerdem Zypern, Malta, Estland, Lettland und Litauen - werden die Menschen zwar leichter in die alten EU-Länder reisen können, doch zum Schutz der heimischen Arbeitsmärkte sind Übergangsfristen möglich, die eine freie Wahl des Arbeitsplatzes bis zu sieben Jahren ausschließen. In den Beitrittsverhandlungen wurde ein "2+3+2-Modell" festgelegt. Das ...

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