Keine Haftung für Pech
Motorrad auf Parkplatz fiel um / Entscheidung über mangelnde Verkehrssicherungspflicht.
ST. BLASIEN (pdh). "Sie hatten großes Pech, aber es gibt nicht für jedes Pech jemand, der dafür bezahlen muss", so Richterin Ursula Holler-Welz vor dem Amtsgericht St. Blasien. Sie muss in einer Zivilsache entscheiden, in der einem Gastwirt mangelnde Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen wird.
Ein Motorradfahrer hatte vergangenen Sommer bei einer Gaststätte in der Region Rast eingelegt, das ...