Gesetzesreform
Das ändert sich beim Wohneigentumsgesetz

"Keine Luxussanierungen auf Kosten aller": Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen.Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für Eigentümer und Mieter
Der Bundestag hat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am Donnerstag verabschiedet. Den Besitzern der rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland stehen damit weitreichende Änderungen ins Haus – und auch für Mieter gibt es eine Neuerung.
Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, somit wird das Gesetz frühestens am 1. Dezember in Kraft treten. Wäre der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums unverändert durchgekommen, fiele manche Änderung noch einschneidender aus. Doch nach der ersten Beratung im Bundestag Anfang Mai und heftiger Kritik von verschiedenen Seiten hatte der Rechtsausschuss etliche Vorschläge des Ministeriums gekippt. Beschlossen ist nun Folgendes:
Strom und Glasfaser für alle
Jeder Eigentümer darf auf eigene Kosten eine Ladestation für sein Elektroauto, einbruchsichere Türen und Fenster oder einen Treppenlift einbauen, andere behindertenfreundliche Umbauten vornehmen sowie einen Glasfaseranschluss verlegen. Bislang brauchte er dafür die Zustimmung der anderen Eigentümer, diese Einschränkung fällt weg. Die Eigentümergemeinschaft darf aber mitreden, wie die Arbeiten ausgeführt werden.
Wer seine Wohnung vermietet hat, muss auch dem Mieter den Einbau ...
Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, somit wird das Gesetz frühestens am 1. Dezember in Kraft treten. Wäre der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums unverändert durchgekommen, fiele manche Änderung noch einschneidender aus. Doch nach der ersten Beratung im Bundestag Anfang Mai und heftiger Kritik von verschiedenen Seiten hatte der Rechtsausschuss etliche Vorschläge des Ministeriums gekippt. Beschlossen ist nun Folgendes:
Strom und Glasfaser für alle
Jeder Eigentümer darf auf eigene Kosten eine Ladestation für sein Elektroauto, einbruchsichere Türen und Fenster oder einen Treppenlift einbauen, andere behindertenfreundliche Umbauten vornehmen sowie einen Glasfaseranschluss verlegen. Bislang brauchte er dafür die Zustimmung der anderen Eigentümer, diese Einschränkung fällt weg. Die Eigentümergemeinschaft darf aber mitreden, wie die Arbeiten ausgeführt werden.
Wer seine Wohnung vermietet hat, muss auch dem Mieter den Einbau ...