Corona-Maßnahmen

Keine Maskenpflicht in Baden-Württemberg ab 3. April – außer in Bussen und Bahnen

Noch bis zum 2. April gelten im Südwesten schärfere Corona-Regeln. Danach sind sie weitgehend außer Kraft gesetzt – anders als in nördlichen Bundesländern mit noch höheren Infektionszahlen.  

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Weggeworfene Masken gehören in Corona-Zeiten zum Straßenbild. Auch das dürfte sich ändern. Foto: Daniel Bockwoldt (dpa)
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