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"Keine tragfähigen Grundlagen"

  • Mi, 20. April 2011
    Badenweiler

Verwaltungsgericht Freiburg hält die Fremdenverkehrsbeitragssatzung von Badenweiler für ungültig und hebt Beitragsbescheid auf.

Transparent ist das Rathausfoyer, aber...Verwaltungsrichter in Freiburg nicht.   | Foto: Umiger
Transparent ist das Rathausfoyer, aber die Satzung für die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe ist es nach Meinung des Verwaltungsrichter in Freiburg nicht. Foto: Umiger

BADENWEILER (BZ). Das Heilbad hat eine ungültige Satzung für die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen. So urteilt das Verwaltungsgericht Freiburg und hat deshalb einen Beitragsbescheid der Gemeinde Badenweiler aufgehoben. Geklagt hatte die Betreiberin einer Rehabilitationsklinik, die für einen Monat 4500 Euro € Fremdenverkehrsbeiträge bezahlen sollte. Das Urteil wurde den Beteiligten gerade erst zugestellt. Deshalb gab es aus dem Rathaus dazu keine Stellungnahme. Man wolle, so Rechnungsamtsleiter Stefan Laasch, das Urteil erst intern diskutieren.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Gemeinde kann binnen eines Monats die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. Das Verwaltungsgericht informiert über den Vorgang in einer Pressemitteilung. Danach sieht die ...

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