Die beiden Angeklagten wandern dennoch für diverse andere Vergehen hinter Gitter.
HOTZENWALD. Im Prozess gegen zwei Angeklagte, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte verantworten mussten, hat das Amtsgericht Bad Säckingen am Fastnachtsmontag das Urteil gefällt. Für beide Angeklagte gab's Teilfreisprüche nach dem Grundsatz: im Zweifel für den ...