Kettenverträge sind zulässig

Der Europäische Gerichtshof verlangt aber, dass alle befristeten Arbeitsverträge geprüft werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LUXEMBURG. Befristete Arbeitsverträge können beliebig oft verlängert werden – wenn es dafür jeweils einen sachlichen Grund gibt. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Deutschland. Es kommt aber auf die Umstände des Einzelfalls an.

Die heute 33-jährige Bianca Kücük machte nach der Realschule eine Lehre als Justizangestellte am Amtsgericht Köln. Anschließend erhielt sie einen befristeten Vertrag und dann noch einen und noch einen. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel