Emmendinger Kindermordprozess

Kindermordprozess: Angeklagter gibt krude Erklärung ab

Tag zwei des Prozesses um die Ermordung des achtjährigen Jungen in einem Hotelzimmer in Emmendingen in der Nacht zum 6. September 2015: Der Angeklagte bietet eine Erklärung für seine Tat an.  

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"Es gibt keine Verletzungen, die einen sexuellen Missbrauch des achtjährigen Buben belegen." So lautet der einzig tröstliche Satz im Gutachten der Rechtsmedizinerin, die das tote Kind sowohl am Tatort gesehen hatte, als auch einen Tag darauf obduzierte. Gestorben ist es ...

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