Kirchentreppe: Zuständigkeit ist umstritten

Baukosten: Rund 100 000 Euro.  

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BONNDORF (jul). Ganz neue Aspekte sind bezüglich der Problematik der desolaten Kirchentreppe in Bonndorf aufgetreten. Wie der Sprecher des Amtes Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Krüger, gestern mitteilte, sind die Eigentumsverhältnisse der Treppenanlage nicht eindeutig geklärt. Im Klartext heißt das, dass das Land möglicherweise gar nicht zuständig ist für die Unterhaltung der Bonndorfer Kirchentreppe.

Aus historischen Gründen, so die Mitteilung des Amtes Vermögen und Bau, ist zwischen der katholischen ...

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