Pro Jahr dürfen kaputte Lichtschalter oder tropfende Wasserhähne nicht mehr als eine Monatsmiete kosten / Einzelne Reparatur darf nicht viel teurer als 100 Euro sein.
Es sind die kleinen Ärgernisse des Alltags: Der Wasserhahn tropft, das Fenster lässt sich nicht richtig schließen, die Klingel an der Wohnungstür ist defekt. Wer ist in einer Mietwohnung für die Reparatur solcher Dinge zuständig? Und wo liegt die ...