Finanzen
Kommunale Theater im Land müssen Überschüsse zurückzahlen

Sparen verboten: Anders als Staatstheater und Soziokulturelle Zentren dürfen kommunale Theater im Land keine Rücklagen bilden. Nun müssen sie Überschüsse zurückzahlen – wie das Theater Freiburg.
Zum Beispiel das Theater Freiburg. Es hatte im Pandemie-Jahr 2020 durch Kurzarbeit und den Wegfall von Produktionskosten einen Überschuss in Höhe von 600.000 Euro erwirtschaftet. Geld, das die Städtischen Bühnen voraussichtlich in diesem oder im Folgejahr gut hätten brauchen können, um zu erwartende Einnahmeausfälle aufzufangen. Sie haben es nicht mehr zur Verfügung, weil (wie berichtet) das Land dies als Zuschuss des Bundes gewertet hatte und dem Theater Ende des vergangenen Jahres abzog. ...