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Kompromiss auf Zeit

Julia Jacob
  • So, 04. August 2019
    Südwest

     

Der Sonntag Die Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuererstattung an Schweizer kommt – zumindest bis zur Digitalisierung des Verfahrens.

Einen Mindesteinkaufswert von 50 Euro ...land zurückerstattet bekommen wollen.   | Foto: ddp
Einen Mindesteinkaufswert von 50 Euro müssen Schweizer Kunden künftig am Zoll vorweisen, wenn sie die Mehrwertsteuer aus ihrem Einkauf in Deutschland zurückerstattet bekommen wollen. Foto: ddp

Schweizer Kunden sollen die Mehrwertsteuer künftig erst zurückerhalten, wenn sie für mehr als 50 Euro eingekauft haben. Der Beschluss des Bundeskabinetts von dieser Woche ist ein Kompromiss, der kaum jemanden zufriedenstellt. Die langen Schlangen am Zoll werden bleiben und der Handel fürchtet den Kundenrückgang.

Das lange Ringen um die Bagatellgrenze hat ein Ende. Zumindest vorläufig. Denn die Regelung soll nur so lange Bestand haben, bis eine Smartphone-App das Rückerstattungsverfahren digitalisiert. Mit der Festlegung auf einen Mindesteinkaufswert von 50 Euro bleibt der Beschluss der Bundesregierung nun weit hinter dem Vorschlag des ...

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