Kompromiss auf Zeit

Die Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuererstattung an Schweizer kommt – zumindest bis zur Digitalisierung des Verfahrens.
Schweizer Kunden sollen die Mehrwertsteuer künftig erst zurückerhalten, wenn sie für mehr als 50 Euro eingekauft haben. Der Beschluss des Bundeskabinetts von dieser Woche ist ein Kompromiss, der kaum jemanden zufriedenstellt. Die langen Schlangen am Zoll werden bleiben und der Handel fürchtet den Kundenrückgang.
Das lange Ringen um die Bagatellgrenze hat ein Ende. Zumindest vorläufig. Denn die Regelung soll nur so lange Bestand haben, bis eine Smartphone-App das Rückerstattungsverfahren digitalisiert. Mit der Festlegung auf einen Mindesteinkaufswert von 50 Euro bleibt der Beschluss der Bundesregierung nun weit hinter dem Vorschlag des Bundesrechnungshofs zurück, der die Bagatellgrenze bei 175 Euro ziehen wollte – so handhabt es Frankreich.
Der Vorschlag, den der Haushaltsausschuss des Bundestags im Juni 2017 in die Debatte um die Bagatellgrenze eingebracht hatte, löste einen Sturm der Entrüstung aus. Die Industrie- und Handelskammer ...
Der Vorschlag, den der Haushaltsausschuss des Bundestags im Juni 2017 in die Debatte um die Bagatellgrenze eingebracht hatte, löste einen Sturm der Entrüstung aus. Die Industrie- und Handelskammer ...