Unter 50, über 50, über 100? Die 7-Tages-Inzidenz ist der entscheidende Wert für die Anti-Corona-Maßnahmen – ob etwa Geschäfte öffnen oder nicht. Aber nicht alle Kreise wollen sich nach der Zahl richten.
Die Regel in der Corona-Verordnung des Landes ist klar: Die Öffnung von Einzelhandel, Läden und Märkten ist in einem Kreis gestattet, wenn das örtliche Gesundheitsamt "eine seit fünf Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen (...) je 100.000 Einwohner" feststellt. Im ...