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Kündigung bei langem Kranksein

  • Mi, 27. Juni 2001
    Kreis Waldshut

     

Vor dem Arbeitsgericht einigen sich Klägerin und beklagter Arbeitgeber auf eine Abfindung.

HERRISCHRIED (kf). Krank zu sein ist zwar nicht das gute Recht eines Arbeitnehmers, sondern eher höhere Gewalt. Deswegen kann ihn sein ...

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