Wer in Chatgruppen gegen Kollegen und Vorgesetzte hetzt, kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil.
Whatsapp ist ein beliebtes Kommunikationsmittel. Foto: Zacharie Scheurer (dpa)
Seit 2014 haben sich sechs befreundete Kollegen bei der Fluggesellschaft TUI Fly in einer Chatgruppe ausgetauscht. Oft ging es um Fußball, immer wieder aber ...