Wohnungsmarkt

Künftig gibt es keine Ausnahmen mehr für Ferienwohnungen in Rust

BZ-Plus Bisher erlaubte die Baunutzungsverordnung Beherbergungsbetriebe und Ferienwohnungen als Ausnahme. Die Grenze bei dem Begriff "Ausnahme" zu ziehen, gestaltete sich aber schwierig.  

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