Krankenkassen

Künstliche Befruchtung: Zuschuss nur mit Trauschein

Krankenkassen dürfen unverheiratete Paare bei der künstlichen Befruchtung nicht finanziell unterstützen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.  

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Das Monitorfoto zeigt die Injektion ei...e in eine Eizelle mittels Mikropipette  | Foto: dpa
Das Monitorfoto zeigt die Injektion einer Samenzelle in eine Eizelle mittels Mikropipette Foto: dpa
Unverheiratete Paare, die sich ihren Kinderwunsch mit Hilfe aus dem Labor erfüllen wollen, dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziell unterstützt werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Damit bleibt die Förderung auch weiterhin vom Trauschein abhängig.
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