Zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und einem Monat wurde vor dem Breisacher Amtsgericht ein Mann verurteilt, weil er im Mai 2013 mehrere Werke eines Künstlers vom Kaiserstuhl verkauft und den Gewinn für sich behalten hat.
BREISACH. In die nun verhängte Gesamtstrafe sind zwei weitere Verurteilungen eingeflossen, die an anderer Stelle gesprochen, aber noch nicht vollstreckt ...