Länger in Haft für Dealen im Knast

53-Jähriger hat Ex-Mithäftling zum Drogenschmuggel gezwungen.
Wegen gewerbsmäßigem Drogenhandel "in nicht geringer Menge" im Gefängnis muss ein mehrfach, auch einschlägig vorbestrafter Häftling zwei Jahre und neun Monate länger in Haft bleiben. Das entschied das Amtsgericht Freiburg. Es verurteilte den 53-jährigen Kraftfahrer aufgrund von Aussagen eines früheren Mithäftlings. Demnach hatte er ihn zum Drogenschmuggel gezwungen. Der Haftentlassungstermin verschiebt sich für den erneut Verurteilten somit auf voraussichtlich 2023.