Länger in Haft für Dealen im Knast
53-Jähriger hat Ex-Mithäftling zum Drogenschmuggel gezwungen.
Wegen gewerbsmäßigem Drogenhandel "in nicht geringer Menge" im Gefängnis muss ein mehrfach, auch einschlägig vorbestrafter Häftling zwei Jahre und neun Monate länger in Haft bleiben. Das entschied das Amtsgericht Freiburg. Es verurteilte den 53-jährigen Kraftfahrer aufgrund von Aussagen eines früheren Mithäftlings. Demnach hatte er ihn zum Drogenschmuggel gezwungen. Der Haftentlassungstermin verschiebt sich für den erneut Verurteilten somit auf voraussichtlich 2023.
Totschlag, zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl, unerlaubter Waffenbesitz und noch vieles mehr: Die meiste Zeit seit seiner Ankunft in Deutschland im Jahr 1990 sitzt der in Usbekistan geborene ...