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Wohnen

Lärm berechtigt zur Mietminderung – auch wenn er vom Nachbarn kommt

Patrick Stöhrer da Costa
  • Do, 11. Juli 2019, 17:03 Uhr
    Haus & Garten

Eine Großbaustelle in der Nachbarschaft bringt erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub? Dann gibt es ein Recht auf Mietminderung – auch wenn der Vermieter nichts für die Baustelle kann.

Bei erheblichem Lärm besteht ein Recht auf Mietminderung.  | Foto: Jens Schierenbeck
Bei erheblichem Lärm besteht ein Recht auf Mietminderung. Foto: Jens Schierenbeck
Auch wenn der Vermieter darauf verweist, dass er für die Baustelle des Nachbarn nichts kann – der Mieter hat ein Recht auf ...

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