Autobahn
Lärmschutz an der A5 - Eigentümer will Grundstück nicht hergeben

In Hartheim gibt es Streit: Die Lärmschutzwand an der A 5 soll vervollständigt werden, doch der Eigentümer eines wichtigen Grundstücks will nicht verkaufen. Kommt es zur Enteignung?
HARTHEIM. "Nein, zu diesen Konditionen gebe ich mein Grundstück nicht her", sagt der Eigentümer. "Aber es ist ein gutes Angebot, und wir brauchen die Fläche", erwidert die Verwaltung. Bleibt nur die Enteignung, als allerletztes Instrument der Kommune den Abtretungsunwilligen zur Abgabe seines Geländes zu bewegen. Mit genau dieser Situation ist die Hartheimer Verwaltung konfrontiert. Denn Hartheim möchte die Lärmschutzanlagen auf der Gemeindegemarkung entlang der Bundesautobahn 5 vervollständigen.