Replik auf Vorwürfe
Lahrer CDU-Stadtrat Rudolf weist Vorwürfe von Ex-Stadtrat Himmelsbach zurück
Auf die Vorwürfe des Lahrer Ex-Stadtrats Manfred Himmelsbach an die Stadtverwaltung reagiert Rudolf Dörfler. Er weist die Vorwürfe zum angeblich unfähigen Umgang mit dem kommunalen Haushalt zurück.
So, 9. Nov 2025, 8:38 Uhr
Lahr
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In einem Leserbrief hatte der frühere Stadtrat Manfred Himmelsbach die Stadtverwaltung kritisiert, dass sie keine Haushalts-Jahresabschlüsse vorlege, und dem Gemeinderat vorgeworfen, vom Haushaltsrecht nichts zu verstehen. Darauf antwortet CDU-Stadtrat Rudolf Dörfler.
"Als ehemaliger Stadtrat schwingt sich ein Manfred Himmelsbach auf, der gesamten Stadtverwaltung und den amtierenden Stadträtinnen und Stadträten Unfähigkeit in finanziellen Angelegenheiten zu bescheinigen", schreibt Rudolf Dörfler. Zunächst als Mitglied der AfD-Fraktion und nach seinem Austritt aus derselben als Einzelakteur habe er sein stetes Sinnen und Trachten auf angeblich massive formale Fehlleistungen von Stadtverwaltung und Gemeinderat ausgerichtet. Himmelsbach habe "mit seinen teilweise hanebüchenen Anfragen zeitweise einzelne Verwaltungsmitarbeiter dauerbeschäftigt". Mit Himmelsbachs Kritik an angeblich fehlenden Bilanzen, auf welche Vorgaben der Gemeindeordnung er sich auch immer stütze, könnten die Stadtfinanzen nicht gerettet werden. "Nicht ein einziger Euro kommt dadurch mehr in die Stadtkasse, im Gegenteil", erläutert Dörfler.
Zwischen dem Oberbürgermeister, der Kämmerei und dem Gemeinderat bestehe eine "beispielhafte Zusammenarbeit" mit dem Ziel, in schwierigen Zeiten trotz aller Widrigkeiten etwas bewegen zu können. "Die destruktive Argumentation eines Herrn Himmelsbach ist deshalb weder sachlich noch fachlich gerechtfertigt und nicht geeignet, auch nur ansatzweise erfolgreich zu sein", setzt Dörfler fort und stellt folgende Überlegung an: "Mag sein Frust über seine eigene Unfähigkeit, demokratische Entscheidungen zu respektieren noch hilfsweise als Entschuldigung gelten, die Verunglimpfungen einer ganzen Stadtverwaltung und eines Gemeinderates rechtfertigt dies nicht."