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Baden-Württemberg

Land verlängert die Corona-Verordnung – mit einigen Änderungen

  • dpa &

  • Mi, 05. August 2020, 15:13 Uhr
    Südwest

Stuttgart hat die geltende Corona-Verordnung verlängert und an einigen Stellen korrigiert. Die Änderungen treten am 6. August in Kraft. Wir geben einen Überblick über die wesentlichen Punkte.

Maskenpflicht an Schulen gilt nicht im Unterricht.  | Foto: Sven Hoppe (dpa)
Maskenpflicht an Schulen gilt nicht im Unterricht. Foto: Sven Hoppe (dpa)
In Baden-Württemberg gilt künftig die Maskenpflicht auch auf Wochen- und Jahrmärkten, sofern diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Die grün-schwarze Landesregierung informierte am Mittwoch über ...

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