Landeerlaubnis für Zeppelin
Gericht zu Klage des Gewerbeparks: Luftschiff ist keine schlimmere Vogelscheuche als Kampfjet.
MANNHEIM. Ein Zeppelin macht keine Vögel scheu: Dieser Überzeugung sind die Richter des achten Senats am Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Zumal es zuvor selbst Phantom-Düsenjäger nicht geschafft haben, die Vögel zu erschrecken. Daher hob der Senat das Verbot für Zeppelin-Rundflüge auf dem Flugplatz im Gewerbepark Breisgau südlich von Freiburg auf. Das hatte das Regierungspräsidium Freiburg für die Brut- und Aufzuchtzeit verfügt.
Das Verbot war damit begründet worden, dass sich im Naturschutzgebiet neben der Landebahn vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Vogelarten wie der Große Brachvogel ...