Urteil

Landgericht Freiburg: Brandstifter aus Kandern muss in der Psychiatrie bleiben

BZ-Plus Der Mann, der gestanden hat, die Luisenhütte in Kandern angezündet zu haben, muss weiterhin in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Er hat aber gute Chancen, wieder ein freies Leben führen zu können.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wegen Brandstiftung musste sich ein Ma...dem Landgericht Freiburg verantworten.  | Foto: Ingo Schneider
Wegen Brandstiftung musste sich ein Mann aus Kandern vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Foto: Ingo Schneider
Vor dem Landgericht Freiburg werden zahlreiche Verfahren geführt, in denen es darum geht, dass Menschen, die eine Straftat begangen haben, stationär in der Psychiatrie untergebracht werden, weil sie zum Zeitpunkt der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig waren. Dieses sei ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel