Das Landgericht Freiburg hat einen 41-Jährigen wegen sexueller Nötigung verurteilt. Von einer Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung und Sicherungsverwahrung sah das Gericht ab.
Unter Einbeziehung mehrerer bereits abgeurteilter Diebstahlsdelikte bildete die Zweite Große Strafkammer eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Die sexuelle Nötigung schlägt dabei mit zwei Jahren und neun Monaten zu Buche.
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