Landgericht Waldshut sieht Betrug beim Bezug zweier Arten von Arbeitslosengeld als gegeben an
Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung und Erstattung der Gerichtskosten wurde jetzt eine 50-jährige Angeklagte aus dem Hotzenwald vor der Ersten Kleinen Strafkammer des Landgerichtes Waldshut unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Marc Gerster verurteilt.
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KREIS WALDSHUT. Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung und Erstattung der Gerichtskosten wurde jetzt eine 50-jährige Angeklagte aus dem Hotzenwald vor der Ersten Kleinen Strafkammer des Landgerichtes Waldshut unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Marc Gerster verurteilt. Der gelernten Friseurin wurde vorgeworfen, 2015 für die Dauer von mehreren Monaten für sich und ihre damals siebenjährige Tochter gleichzeitig und unberechtigt Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II in Höhe von insgesamt rund 5000 Euro bezogen zu haben.
Wegen dieses Betrugsverdachts hatte die zuständige Genehmigungsbehörde Anzeige erstattet, wodurch es im Februar dieses Jahres zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen ...