Nur wer genesen, geimpft oder getestet ist, darf das Tiergehege Mundenhof besuchen. Viele wollten sich am Samstag den Test vor Ort besorgen – das führte zu langen Wartezeiten.
Für den Mundenhof hat die neue Corona-Verordnung der Landesregierung nur Verschärfungen gebracht. Seit Samstag müssen Besucherinnen und Besucher, die nicht geimpft oder oder von Corona genesen sind, einen aktuellen Schnelltest vorzeigen. Das hatte gleich am Samstag zur Folge, dass das Testzentrum am Eingang des Tiergeheges überlaufen war, wie die Stadtverwaltung am Nachmittag mitteilte. Die Wartezeit habe bis zu einer halben Stunde gedauert. Ähnliche Auswirkungen werden auch für Sonntag erwartet.
Anders als bisher gilt eine Maskenpflicht, und zwar für alle über 6 Jahre. Da die Besucherobergrenze nach wie vor gilt und die Kontaktdaten weiterhin erfasst werden müssen, hält der Mundenhof bis auf weiteres an der Terminbuchung fest. Auch die weiteren in der Verordnung avisierten Öffnungsschritte versprechen keine Erleichterungen: Erst ab einer stabilen Inzidenz unter 50 kann der Mundenhof wieder ohne Auflagen öffnen.