Nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um Bausparverträge wollen sich Verbraucherschützer nicht geschlagen geben. Der BGH hatte geurteilt, dass die Kündigungen von gut verzinsten Altverträgen rechtmäßig sind. Dieses Urteil gelte aber nicht pauschal für alle Altverträge, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Bestimmte Bonusverträge, bei denen Kunden neben Guthabenzinsen noch eine Extrazahlung bekommen, könnten aus dem pauschalen Anwendungsbereich des Urteils ...