Verbraucherschutz
Leben in der Corona-Krise: Antworten auf die wichtigsten Verbraucherfragen

Experten der Haufe Group beantworten für BZ-Leser Fragen, die rund um die Corona-Krise auftauchen – nicht immer gibt es eindeutige Antworten. In schwierigen Situationen hilft es, miteinander zu reden.
Rund um die Corona-Krise erreichen uns viele Fragen von Leserinnen und Lesern. Alle Aspekte des Lebens sind betroffen, von der Arbeit bis zum Urlaub. Hier – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Fragen, die für viele Menschen wichtig sind. Beantwortet haben sie freundlicherweise Experten der Freiburger Haufe Group. Haufe bietet unter anderem Fachinformationen für ein breites Spektrum, beispielsweise vom Arbeits- und Steuerrecht bis zum Bereich Immobilien.
Flug gestrichen
Ich habe bei Easyjet einen Flug nach London gebucht. Jetzt fliegt Easyjet nicht mehr, bietet aber betroffenen Kunden nur eine Umbuchung an oder ist bereit Gutscheine auszustellen. Habe ich ein Anrecht, den Flugpreis zurückerstattet zu bekommen?
Flugreisende, deren Flug aus der EU startet (dazu gehört auch der Euroairport Basel-Mulhouse), können sich den Ticketpreis für einen anbieterseitig stornierten Flug über die EU-Fluggastverordnung erstatten lassen (Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Mehrere Länder, darunter etwa Frankreich, Polen und Italien, haben die europarechtliche Gesetzeslage bereits für sich geändert. Es ist nicht auszuschließen, dass dies auch in Deutschland oder sogar EU-weit folgt. Bis dahin versuchen viele Fluggesellschaften, ihren Kunden kostenfreie Umbuchungen oder Reisegutscheine anzubieten. Dabei tragen die Kunden jedoch nach aktueller Rechtslage das Risiko der Verjährung oder sogar der Insolvenz Ihres Vertragspartners. Wer keinen Gutschein und keine Umbuchung akzeptieren möchte, sollte die Fluggesellschaft ...
Flug gestrichen
Ich habe bei Easyjet einen Flug nach London gebucht. Jetzt fliegt Easyjet nicht mehr, bietet aber betroffenen Kunden nur eine Umbuchung an oder ist bereit Gutscheine auszustellen. Habe ich ein Anrecht, den Flugpreis zurückerstattet zu bekommen?
Flugreisende, deren Flug aus der EU startet (dazu gehört auch der Euroairport Basel-Mulhouse), können sich den Ticketpreis für einen anbieterseitig stornierten Flug über die EU-Fluggastverordnung erstatten lassen (Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Mehrere Länder, darunter etwa Frankreich, Polen und Italien, haben die europarechtliche Gesetzeslage bereits für sich geändert. Es ist nicht auszuschließen, dass dies auch in Deutschland oder sogar EU-weit folgt. Bis dahin versuchen viele Fluggesellschaften, ihren Kunden kostenfreie Umbuchungen oder Reisegutscheine anzubieten. Dabei tragen die Kunden jedoch nach aktueller Rechtslage das Risiko der Verjährung oder sogar der Insolvenz Ihres Vertragspartners. Wer keinen Gutschein und keine Umbuchung akzeptieren möchte, sollte die Fluggesellschaft ...