Lebenslang für Täterin

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MORDPROZESS

Lebenslang für Täterin

Weil sie einen Mann aus purer Lust am Töten bei einem Sex-Date erstochen haben soll, ist eine 26-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Ulm sprach sie des Mordes schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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