Leichte Entwarnung bei Geflügelpest
Landratsamt Waldshut hebt Sperrbezirke auf / Region gilt ab 1. Mai allerdings noch als Beobachtungsgebiete.
Nach drei infektionsfreien Wochen sowie nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den betroffenen Beständen und keinen Neuerkrankungen werden die Sperrgebiete zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest zum 1. Mai aufgehoben. Darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Die damit einhergehenden Beschränkungen und Verbote in den Sperrbezirken werden aufgehoben. Das Geflügel darf somit wieder ins Freie.
(BZ). Das Beobachtungsgebiet bleibt bis zum 14. Mai bestehen und die dort gültigen Ge- und Verbote gelten fortan auch in den aufgehobenen Sperrbezirken. Das Beobachtungsgebiet umfasst Gemarkungen der Gemeinden Albbruck, Bad Säckingen, Bernau, Bonndorf, Dachsberg, Dogern, ...