Account/Login

Leichte Entwarnung bei Geflügelpest

  • skk

  • Mo, 03. Mai 2021
    Kreis Waldshut

Landratsamt Waldshut hebt Sperrbezirke auf / Region gilt ab 1. Mai allerdings noch als Beobachtungsgebiete.

Im Geflügelpest-Beobachtungsgebiet bes...t. Die Hühner dürfen frei herumlaufen.  | Foto: Conny Hahn
Im Geflügelpest-Beobachtungsgebiet besteht keine Stallpflicht. Die Hühner dürfen frei herumlaufen. Foto: Conny Hahn

Nach drei infektionsfreien Wochen sowie nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den betroffenen Beständen und keinen Neuerkrankungen werden die Sperrgebiete zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest zum 1. Mai aufgehoben. Darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Die damit einhergehenden Beschränkungen und Verbote in den Sperrbezirken werden aufgehoben. Das Geflügel darf somit wieder ins Freie.

(BZ). Das Beobachtungsgebiet bleibt bis zum 14. Mai bestehen und die dort gültigen Ge- und Verbote gelten fortan auch in den aufgehobenen Sperrbezirken. Das Beobachtungsgebiet umfasst Gemarkungen der Gemeinden Albbruck, Bad Säckingen, Bernau, Bonndorf, Dachsberg, Dogern, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel