Account/Login

Unfall mit Albino-Rehbock

Leinenpflicht für Hunde gilt in Weil am Rhein nicht überall

Hannes Lauber
  • Mo, 26. April 2021, 19:25 Uhr
    Weil am Rhein

BZ-Plus Nach dem Unfall mit einem Albino-Rehbock korrigiert ein Hundehalter den Jagdaufseher. Es gebe keine generelle Leinenpflicht. Das bestätigt die Weiler Stadtverwaltung.

Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht.  | Foto: Daniel Naupold
Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht. Foto: Daniel Naupold
Nach dem Tod eines jungen Albino-Rehbocks hat der Hinweis von Jagdaufseher Uwe Brockhoff auf eine Leinenpflicht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel