Leserbrief: Es darf nur Schritttempo gefahren werden

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VERKEHR IN DER LANGE STRASSE
Zum Artikel "Blitzer, Poller oder doch ganz anders?" (BZ vom 20. Oktober) schreibt diese Leserin.
Ich habe den Beitrag mit Interesse gelesen, weil ich relativ oft in der Lange Straße zu tun habe, und ich kann es nur bestätigen: "Chaotische Verkehrsverhältnisse", wildes Parken, schnelle Autos, E-Scooter und E-Bikes, riesige Lkw, verärgerte Fußgänger und Fußgängerinnen und natürlich auch verärgerte Autofahrerinnen und -fahrer. Was mir in dem Bericht fehlt: Nirgendwo wird erwähnt, dass auf Höhe des Weltladens, noch vor der Rechtskurve, tatsächlich ein zugegebenermaßen kleines, unauffälliges Schild darauf hinweist, dass ab dort eine verkehrsberuhigte Zone beziehungsweise Spielstraße beginnt. Und das würde bedeuten, dass dort nur Schritttempo gefahren werden darf. Wenn man die Leute darauf hinweist, heißt es sehr oft: "Echt, habe ich gar nicht gesehen, wusste ich nicht!" Warum wird darauf eigentlich nicht stärker und deutlicher hingewiesen? Mit mehr Spielstraße-Schildern, Markierungen auf der Straße, einem Banner über der Straße etc … Und von Zeit zu Zeit Geschwindigkeitskontrollen! Ob das reicht? Das ist die Frage. Aber ein Versuch ist es wert!Petra Erdrich, Offenburg
Schlagworte: Petra Erdrich
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