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BAUANTRAG STUCKERT
Frage: Cui bono?
Tatsache ist, dass der auswärtige Investor, bevor er das fragliche Grundstück käuflich erworben hat, von der Stadtverwaltung signalisiert bekommen hat, dass man die auch jetzt vorgesehene Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage mit 1060 Quadratmetern Gesamtwohnfläche durchwinken werde. Zu diesem Zeitpunkt, da man seitens der Stadtverwaltung das Einvernehmen in Aussicht gestellt hat, war noch kein Mitglied des Gemeinderats oder des Technischen Ausschusses auch nur mit einer Bauvoranfrage des auswärtigen Investors befasst gewesen.
Erstmals stand die Bauvoranfrage in der ...

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