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„Keine Lust auf Wahrheitsfindung...  Urteil in Sachen  Abwassergebühren.   | Foto: Bergmann
„Keine Lust auf Wahrheitsfindung“, sagt der Kläger zum Urteil in Sachen Abwassergebühren. Foto: Bergmann
ZELLER ABWASSER-URTEIL
"Um 310 000 Euro bestehlen lassen"
Zur Badischen Zeitung vom 29.10.2010 ("Gebühren waren rechtens"):
Es ist richtig: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat Klagen gegen Abwassergebührenbescheide der Stadt Zell zurückgewiesen und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Anträge auf ...

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