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KURGEBIET
Die Gemeinde Bad Krozingen möchte das Dauerwohnen im Herzen des Kurgebietes unterbinden - und kassiert für diese Absichtserklärung eine Flut von Widersprüchen ("Bewohner fühlen sich brüskiert" - BZ vom 4. März):
"Dazu ist die Gemeinde nicht befugt"
Bürgermeister Dr. Meroth ließ mit Schreiben vom 21. Januar 2004 die Besitzer von Eigentumswohnungen in der Herbert-Heilmann-Allee 19-21 b wissen, dass es ihnen nicht erlaubt sei, ihr Eigentum dauerhaft selbst als Wohnung zu nutzen, es nicht auf Dauer zu vermieten und ohne solche Auflagen auch nicht verkaufen dürften.
Um diesen Wünschen ...