Ein spanischer Kleinunternehmer erfindet einen Trockenfrucht-Saftmacher, Lidl bringt ein fast identisches Produkt auf den Markt. Das war nicht recht, urteilt das Mannheimer Landgericht.
Wenn Lidl einfach nur Klarheit haben wollte, dann hat das Unternehmen die jetzt. Es darf bestimmte "Vorrichtungen zur Getränkeherstellung", die es einst unter dem Namen "Ernesto Veggie Drink Maker" unter die Leute brachte, in Deutschland vorerst nicht mehr ...