Landgericht Mannheim
Lidl muss für kopierten Saftmacher Schadenersatz zahlen

Ein spanischer Kleinunternehmer erfindet einen Trockenfrucht-Saftmacher, Lidl bringt ein fast identisches Produkt auf den Markt. Das war nicht recht, urteilt das Mannheimer Landgericht.
Wenn Lidl einfach nur Klarheit haben wollte, dann hat das Unternehmen die jetzt. Es darf bestimmte "Vorrichtungen zur Getränkeherstellung", die es einst unter dem Namen "Ernesto Veggie Drink Maker" unter die Leute brachte, in Deutschland vorerst nicht mehr anbieten oder in Verkehr bringen.
Ein praktisches Gerät, um Horchata herzustellen
"Der inländische Vertrieb des angegriffenen Produkts durch die Klägerin verletzt in Ermangelung eines Benutzungsrechts das Klagepatent", sagt das ...
Ein praktisches Gerät, um Horchata herzustellen
"Der inländische Vertrieb des angegriffenen Produkts durch die Klägerin verletzt in Ermangelung eines Benutzungsrechts das Klagepatent", sagt das ...