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"Liken" kann Straftat sein

  • Fr, 18. September 2015
    Südwest

     

Polizei ermittelt wegen Facebook in Efringen-Kirchen.

FREIBURG (BH). Die Freiburger Kriminalpolizei hat Ermittlungen wegen der Facebook-Seite "Kein Asylantenheim in Efringen-Kirchen" aufgenommen. Die dort veröffentlichten Beiträge und Kommentare enthielten Aussagen, die womöglich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Die Polizei prüft, ob der Fall an die Staatsanwaltschaft zu übergeben ist. Die Ermittlungen wurden verzögert, weil der Betreiber offenbar nicht in Baden-Württemberg wohnt.

Fremdenfeindliche Parolen im Internet werden zwar derzeit stark diskutiert, nach Aussage eines Sprechers des Landeskriminalamts (LKA) häufen sich solche Fälle in Baden-Württemberg jedoch nicht. Es gebe keine Zahlen, die bestätigten, dass es sehr viel mehr derartige Äußerungen wie die zu der Flüchtlingsunterkunft in Efringen-Kirchen im Markgräflerland gebe. Der Sprecher des LKA warnte jedoch zugleich: Strafrechtlich belangt werden könne nicht nur, wer offen zu Gewalt aufruft oder Beleidigungen auf Facebook postet. "Auch das Liken solcher Äußerungen kann unter Umständen schon strafbar sein." Ermittelt werde in solchen Fällen aber nicht automatisch, denn eine permanente Überwachung des Internets könne man nicht leisten. Das sei viel zu aufwendig für die Polizei. Generell gehe sie jedoch allen Hinweisen nach, auch online über die "Internet-Wache".

Ressort: Südwest

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