Linkspartei darf beobachtet werden
Bundesverwaltungsgericht lehnt Bodo Ramelows Klage ab, der sich vom Verfassungsschutz unrechtmäßig bespitzelt sieht.

LEIPZIG (dpa). Der Verfassungsschutz darf die Linkspartei weiter beobachten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am Mittwoch im Fall des Linken-Politikers Bodo Ramelow, dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn verfasst werden darf. Die Richter genehmigten zudem, dass alle anderen Linken-Spitzenpolitiker beobachtet werden können.
Ramelow, Fraktionsvorsitzender der Linken im Thüringischen Landtag, hatte in den den beiden Vorinstanzen Recht bekommen. Daraufhin hatte die Bundesrepublik Deutschland Revision eingelegt. Er will nun zum ...