Die Polizeidirektion Lörrach hat die Observierung des in Lörrach lebenden ehemaligen Sicherheitsverwahrten eingestellt. Dies verlangt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim.
Die Entscheidung wurde am Donnerstag veröffentlicht. Das Gericht stellte fest, dass die Gefährlichkeit des Mannes nicht in einem aktuellen psychiatrischen Gutachten belegt sei, was aber als Grundlage für die Observierung nötig sei. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat darum per einstweiliger Anordnung vorläufig untersagt, ...